1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der NHS Personal Training GmbH (nachfolgend „NHS“ genannt) und seinen Mitgliedern (nachfolgend „Kunde“ genannt).
1.2. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Fitnessdienstleistungen, insbesondere die Teilnahme an 2 bis 4 Trainingseinheiten pro Woche unter der Betreuung eines Personal Coaches. Die Terminvereinbarung erfolgt nach Verfügbarkeit.
1.3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung.
1.4. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NHS ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und NHS dem nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
2.1. Der Vertrag wird auf eine Mindestlaufzeit von vier (4) Monaten geschlossen. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
2.2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt wird.
2.3. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder Fax).
2.4. Eine außerordentliche Kündigung durch den Kunden ist möglich, wenn:
• ein ärztliches Attest eine dauerhafte Trainingsunfähigkeit bescheinigt oder.
• der Kunde dauerhaft mehr als 30 km von seinem aktuellen Wohnort wegzieht. Ein entsprechender Nachweis (z. B. Meldebescheinigung) ist erforderlich.
2.5. NHS kann den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen kündigen, wenn der Betrieb ganz oder teilweise stillgelegt wird.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird im Einzelvertrag geregelt.
3.2. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.3. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
3.4. Der Kunde verpflichtet sich, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Bankkontos zu sorgen.
3.5. Rücklastschriften:
• Kommt es zu einer Rücklastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er die daraus entstehenden Kosten.
• NHS ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR je Rücklastschrift zu erheben.
3.6. Verzug:
• Gerät der Kunde mit mehr als einem Monatsbeitrag in Verzug, kann NHS den Zugang zu den Trainingsleistungen sperren, bis alle fälligen Beiträge beglichen sind.
• Zudem ist NHS berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der Kunde mehr als zwei Monate im Zahlungsverzug befindet.
4. Trainingszeiten und Terminvereinbarung
4.1. Die Trainingseinheiten finden nach Verfügbarkeit des Trainers zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr statt.
4.2. Die Termine müssen mindestens eine Woche im Voraus vereinbart werden.
4.3. Absagen müssen spätestens 24 Stunden Termin erfolgen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Bei fehlender Verfügbarkeit oder in Ausnahmefällen wird dem Kunden eine Erstattung gewährt.
4.4. Bei nicht rechtzeitiger Absage entfällt der Anspruch auf Erstattung oder Nachholung.
5. Aktualisierung der Ernährungs- und Trainingspläne
5.1. NHS bietet dem Kunden die Erstellung individueller Ernährungs- und Trainingspläne an.
5.2. Eine Anpassung der vorgenannten Pläne erfolgt nach Verfügbarkeit des Trainers und stellt eine freiwillige Zusatzleistung dar. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art, Häufigkeit oder Qualität der Anpassungen besteht nicht.
5.3. NHS übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Maßnahmen. Die Umsetzung liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
6. Übertragbarkeit der Trainingseinheiten und Mitgliedschaft
6.1. Trainingseinheiten, die dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung pro Woche zustehen, müssen grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Kalenderwoche genutzt werden. Eine Kalenderwoche beginnt jeweils am Montag und endet am darauffolgenden Sonntag. Wird eine Einheit vom Mitglied nicht innerhalb der betreffenden Woche wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf diese Trainingseinheit, es sei denn, das Mitglied macht von der Möglichkeit Gebrauch, diese nach vorheriger Absprache mit NHS spätestens innerhalb der Folgewoche nachzuholen.
6.2 Darüber hinaus ist es dem Mitglied gestattet, maximal zwei nicht genutzte Einheiten pro Monat in den Folgemonat zu übertragen. Die Übertragung erfordert eine rechtzeitige Abstimmung mit NHS und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Trainingskapazitäten. Übertragene Einheiten aus dem Vormonat müssen spätestens bis zum Ende des Folgemonats genutzt werden, andernfalls verfallen sie. Eine weitergehende Ansammlung oder Übertragung von Trainingseinheiten über den Folgemonat hinaus ist ausgeschlossen.
6.3 NHS ist nicht verpflichtet, zusätzliche Ersatztermine zur Verfügung zu stellen, wenn das Mitglied seine Trainingseinheiten ohne rechtzeitige Absage oder ohne triftigen Grund versäumt. Aus organisatorischen Gründen liegt es in der Verantwortung des Mitglieds, rechtzeitig mit NHS in Kontakt zu treten, um verfügbare Zeitfenster zu vereinbaren.
6.4. Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf Dritte ist ausgeschlossen.
7. Gesundheitszustand und Haftung des Kunden
7.1. NHS übernimmt keine Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des Kunden zur Teilnahme am Training.
7.2. Der Kunde bestätigt, dass er vor Aufnahme des Trainings seinen Gesundheitszustand selbständig überprüft hat. Im Zweifel wird eine ärztliche Abklärung empfohlen.
8. Hausordnung und Nutzungsbedingungen
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglichen Bestimmungen und die von NHS bekannt gegebene Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Den Anweisungen des Personals von NHS ist in jedem Fall Folge zu leisten.
8.2. Missachtet ein Kunde die Hausordnung oder Anweisungen des Personals, so ist NHS berechtigt, das Vertragsverhältnis nach Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Davon unabhängig gilt ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht in besonders schweren Fällen des Fehlverhaltens oder aus wichtigem Grund, wenn selbst das Abwarten einer Verhaltensänderung nach Abmahnung nicht zumutbar ist.
9. Datenschutz
9.1 NHS verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedsvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit der Kunde der Weitergabe zugestimmt hat oder dies für die Vertragsabwicklung oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben notwendig ist.
9.2. Weitere Informationen zur Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sind in der gesonderten Datenschutzerklärung einsehbar.
10. Haftung
10.1. NHS haftet uneingeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NHS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3. Für den Verlust von Wertgegenständen übernimmt NHS keine Haftung. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände mitzubringen.
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte gemäß den Anweisungen des Personals zu nutzen.
11.2. NHS haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Geräte entstehen. Eine Einführung in die Gerätebedienung kann auf Wunsch jederzeit erfolgen.
11.3. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. NHS übernimmt keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände. Die Bereitstellung von Schließfächern begründet keine Pflichten, insbesondere keine Überwachungspflichten von NHS hinsichtlich der eingebrachten Gegenstände.
11.4. Schäden an Geräten oder der Einrichtung sowie Unfälle sind unverzüglich dem Personal mitzuteilen. Bei mutwilliger Beschädigung oder grob fahrlässigem Verhalten haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.
11.5. Begleitpersonen, einschließlich Kinder, sind im Trainingsbereich nicht erlaubt.
11.6. Der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie das Mitbringen von Speisen ist untersagt. Essen darf nur außerhalb des Trainingsbereichs verzehrt werden.
12. Höhere Gewalt
12.1. Kann NHS seine Leistungen aufgrund von höherer Gewalt nicht erbringen, ruhen die gegenseitigen Verpflichtungen für die Dauer der Störung.
12.2. Dauern die Umstände des Ruhens der gegenseitigen Leistungspflichten länger als vier Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
13. Änderungen der AGB
13.1. NHS behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um geänderten gesetzlichen Vorgaben oder betrieblichen Erfordernissen zu entsprechen.
13.2. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang widerspricht.
13.3. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.